Salomo
Audio Recordings
Optimale Nutzung der tonaufnahmen
von gutachterlichen Untersuchungsgesprächen
Wir verschriftlichen die seit 1.1.2022 gesetzlich vorgeschriebenen Tonaufnahmen.
Bewährt
Wir verfügen über langjährige Erfahrung. Durch stetige Optimierung mittels neuster Technologien gewährleisten wir eine qualitativ hochwertige Dokumentation von Tonaufnahmen. Auf Wunsch wird der Fliesstext gegliedert in der BSV Gutachten-Kapitelstruktur ausgeliefert.
Fairness und Schutz
Tonaufnahmen tragen deutlich zur Qualitätssicherung bei. Die vollständige Wiedergabe der verschriftlichten Aussagen von Versicherten im Gutachten bietet die bestmögliche Transparenz. So ist eine Nachvollziehbarkeit für für alle Parteien gegeben.
Entlastung
In einer aktuellen Studie des BSV geben die befragten Gutachter den Zeitaufwand als wichtigste Herausforderung bei der Gutachtenerstellung an. Hier besteht Handlungsbedarf.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Damit wir die Tonaufnahmen verarbeiten und auf gesicherten Servern in der Schweiz speichern dürfen, brauchen Sie das Einverständnis der Versicherten. Die Einverständniserklärung können sie direkt hier herunterladen.
Technische Voraussetzungen
Zur Aufzeichnung der Gespräche brauchen Sie ein Aufnahmegerät, wie Smartphone oder PC mit USB-Mikrofon (z. B. Blue Yeti) und eine Aufnahmesoftware (z. B. Audacity). Die Tonaufnahmen können in allen gängigen Formaten hochgeladen werden. Gerne sind wir Ihnen bei der Installation behilflich.
Hier finden Sie eine Anleitung, wie aus der Tonaufnahme der IV eine Audiodatei erstellt werden kann.
Mehr Informationen:
BLOGEINTRAG ZU AUDIO RECORDINGS
von PD Dr. med. Christoph Müller-Pfeiffer