Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV setzte sich das Parlament u.a. mit der Dokumentation von gutachterlichen Untersuchungsgesprächen auseinander. Am 19. Juni 2020 hat das Parlament die Gesetzesrevision nun verabschiedet. Es ist vorgesehen, die Weiterentwicklung der IV auf den 1. Januar 2022 in Kraft zu setzen, es läuft die Referendumsfrist. Damit kommt der Gesetzgeber dem Bedürfnis nach mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz in versicherungsmedizinischen Gutachten nach. Im geplanten Gesetz findet sich unter Art. 44 Abs. 6 folgende Formulierung:
Sofern die versicherte Person es nicht anders bestimmt, werden die Interviews in Form von Tonaufnahmen zwischen der versicherten Person und dem Sachverständigen erstellt und in die Akten des Versicherungsträgers aufgenommen.
Wir nehmen unsere Untersuchungsgespräche bereits seit mehreren Jahren standardmässig auf, dokumentieren diese und integrieren sie gleich in die vom BSV vorgegebene Gutachtenstruktur. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und setzen Sie die geplante Dokumentationspflich bereits jetzt elegant um!